Ihr habt Kenntnis von aktuellen Ereignissen?
WhatsApp: Hier könnt ihr uns von aktuellen Einsätzen Handyfotos und Videos schicken, Sprachnachrichten hinterlassen oder einfach eine Textnachricht.
Wir sind auch über die Smartphone App Telegram erreichbar: Auch hier könnt ihr uns Fotos und Videos schicken oder Sprach und Textnachrichten hinterlassen.
Damit es überhaupt Bilder und Berichte geben kann, sind wir auf Eure Einsatzinformationen angewiesen. Da wir leider noch nicht automatisch, offiziell und schnell genug über Einsätze benachrichtig werden, sind wir darauf angewiesen, dass uns aufmerksame Leserinnen und Leser über aktuelle Ereignisse zeitnahe informiert werden. Das ist nur möglich aufgrund schneller und zuverlässiger Informationen. Wichtig ! Es muss sichergestellt sein das, der Notruf abgesetzt und Erste Hilfe geleistet wurde.
Wichtig ist: Wir benötigen keine nachträglichen Meldungen zu bereits abgeschlossenen Ereignissen, sondern Informationen zu Beginn eines Einsatzes, da wir immer selbst vor Ort das Geschehen mit Foto und Video Dokumentieren.
Beim Umgang mit Informationen gilt:
Gemäß Pressekodex sind wir zum Informantenschutz verpflichtet. Das heißt: Egal, woher Ihr von einem Einsatz wisst, wir schweigen über den Ursprung dieser Informationen. In dieser Hinsicht hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrere deutliche Urteile gesprochen, die dieses Informantenschutzrecht bestätigen.
Dies regelt der Paragraph 53 der Strafprozessordnung Art. 5 Abs. 1. Satz 2 GG, Urteil: BVerfGE 20, 162–230 = NJW 1966, 1603